Ich bin die Auferstehung und das Leben;
wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er gestorben ist.
Und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird in Ewigkeit nicht sterben.
(Joh 11, 25)

Wenn Jemand aus ihrer Familie verstarb, ist es notwendig einen Arzt zu rufen, der den Totenschein bestätigt.
Für eine geistliche Unterstützung wenden Sie sich vertrauensvoll an das jeweilige Pfarrbüro vor Ort.
Ist das Pfarrbüro nicht besetzt (z. B. am Wochenende) erfahren Sie über den Anrufbeantworter der Pfarrbüros die Telefonnummer des Seelsorgers.
In der Regel wird sich auch Ihr gewähltes Bestattungsunternehmen baldmöglichst mit einem der Pfarrbüros in Verbindung setzen, um einen Termin für die Begräbnisfeier zu vereinbaren.
Bitte vergessen sie nicht auch dem Standesamt vor Ort, an welchem der Angehörige verstarb und an dessen Wohnort die Nachricht vom eingetretenen Tod mitzuteilen.
Begräbnisfeier
Begräbnisfeiern sind an folgenden Tagen und Uhrzeiten möglich:
Dienstag bis Freitag | von Nov. bis März von April bis Oktober | 14:00 Uhr 16:00 Uhr | anschl. Bestattung anschl. Bestattung |
Am Samstag findet eine Beerdigung nur in Verbindung mit einer Trauerfeier um 10.00 Uhr statt.
Urnenbeisetzungen ohne Trauerfeier werden am Samstag nicht durchgeführt.
Urnenbeisetzungen ohne Trauerfeier werden am Samstag nicht durchgeführt.
(Bestattungszeiten sind mit den Gemeindeverwaltungen abgestimmt)
Für ein Trauergespräch wird sich der Leiter oder die Leiterin der Begräbnisfeier mit ihnen in Verbindung setzten.
